House Rules - Regio Venlo Floriade 2012 B.V.

Die Hausordnung, in der die allgemeinen Parkbedingungen erläutert werden, wurden zu dem Zweck abgefasst, Ihren Besuch sowie den der weiteren Besucher und Teilnehmer der Floriade 2012 möglichst angenehm zu gestalten. Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter der Regio Venlo Floriade 2012 B.V. (im Weiteren: Floriade 2012) bitten Sie, diese Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen und die dort beschriebenen Bestimmungen zu beachten. Durch das Betreten des Floriade-Geländes erklären Sie Ihr Einverständnis zu diesen Parkbedingungen. Ein Verstoß gegen diese Parkbedingungen kann dazu führen, dass Personen aus dem Park entfernt werden oder dass - in bestimmten Fällen - Anzeige bei der Polizei erstattet wird.

1) PARKEN

a) Auf dem Parkgeländer der Floriade 2012 gelten die allgemeinen behördlicherseits festgesetzten Verkehrsregeln und -zeichen.

Des Weiteren gelten einige Sonderregeln:

Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Parkgelände beträgt 10 km/h.Den Anweisungen der Parkwächter muss immer Folge geleistet werden. Es ist untersagt, die Verkehrskegel auf irgendeine Weise umzustellen.Es ist nicht gestattet, Ihr Fahrzeug an einer anderen als der von den Parkwächtern bezeichneten Stelle zu parken. Ihr Fahrzeug darf ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Abstellflächen geparkt werden.Wenn Sie auch nach Aufforderung die Verkehrsregeln bzw. die Anweisungen nicht oder nicht ordnungsgemäß befolgen, ist die Floriade 2012 berechtigt, Ihr Fahrzeug auf Ihre Kosten und Gefahr von dem Gelände zu entfernen.

b) Die Floriade 2012 empfiehlt, Ihr Fahrzeug sorgfältig abzuschließen und keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurückzulassen.

c) Die Floriade 2012 übernimmt keine Haftung bei Diebstählen bzw. bei Schäden durch Beschädigung bzw. bei Schäden an Ihrem Fahrzeug, die auf Umwelteinflüsse bzw. andere außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.

d) Falls Sie einen Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellen sollten, müssen Sie dies den Angestellten von Floriade 2012 mitteilen (siehe auch Artikel 14 A).

e) Das Parken Ihres Fahrzeuges auf dem Parkgelände geschieht auf eigene Gefahr.

f) Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb der von uns bezeichneten Parkflächen abstellen, kann dies unter anderem zu einer Behinderung für die anderen parkenden Fahrzeuge führen; Ihr Fahrzeug wird dann auf Ihre Kosten und Gefahr von den zuständigen Instanzen abgeschleppt.

g) Sie dürfen keine Tiere im Fahrzeug hinterlassen. Hunde müssen angeleint zum Hundezwinger gebracht werden.

h) Inhaber eines Parkabonnements haben keinen Vortritt und keine Garantie auf einen (festen) Parkplatz: Die Anzahl der Parkplätze ist begrenzt.

i) Fahrräder und Mofas müssen in den dafür ausgewiesenen Ständern abgestellt werden.

2) EINTRITTSKARTEN

a) Der Zutritt zum Floriade-Gelände ist ausschließlich nach Vorlage einer gültigen Eintrittskarte beziehungsweise durch Vorlage einer Einladung zu einer im Park organisierten Veranstaltung gestattet.

b) Der Zutritt zu dem Floriade-Gelände erfolgt durch die dafür bestimmten Eintrittstore und nach Vorlage der Eintrittskarte bei einem der Eingangskontrolleure. Die Eintrittskarte müssen Sie während Ihres Besuches der Floriade 2012 verwahren und auf Aufforderung eines Floriade-Mitarbeiters vorlegen.

c) Das Zutrittsrecht endet bei dem Verlassen des Parks.

d) Es ist Unbefugten nicht gestattet, das Floriade-Gelände außerhalb der Öffnungszeiten zu betreten und sich dort aufzuhalten.

3) TIERE UND PFLANZEN

a) Hunde (unter Ausnahme von Blinden- und Hilfshunden) und sonstige (Haus-)Tiere sind im Park nicht zugelassen. Die Floriade 2012 verfügt über einen Hundezwinger, in dem Sie Ihren Hund kostenlos und in guten Händen zurücklassen können.

b) Alle Tiere im Park sind wild; deshalb bitten wir Sie, diese Tiere weder zu füttern noch zu berühren und zu belästigen.

c) Es ist nicht gestattet, Blumen, Pflanzen, Bäume bzw. das weitere Ausstellungsmaterial zu berühren.

4) ABFÄLLE

a) Abfälle müssen in die dafür bestimmten Abfalleimer geworfen werden. Die Mitarbeiter der Floriade 2012 sind darum bemüht, den Park so sauber wie möglich zu halten. Wir hoffen, dass Sie uns dabei Ihre Mitarbeit bieten.

5) Erste Hilfe und Betriebsersthilfe

a) Die Floriade 2012 verfügt über einige diplomierte Erste-Hilfe-Kräfte und Betriebsersthelfer. Bei einem Unfall oder einem Zwischenfall müssen Sie den Anweisungen der Floriade-Mitarbeiter immer Folge leisten.

b) Falls Sie einen Unfall oder Zwischenfall feststellen sollten, benachrichtigen Sie dann bitte umgehend einen Floriade-Mitarbeiter bzw. wenden Sie sich schnellstmöglich an die Rezeption der Floriade oder tätigen Sie einen Anruf unter der Nummer +31(0)77 3998130. In jedem Ausstellungspavillon und in jeder Gaststätte befinden sich Mobiltelefone und außerdem sind im gesamten Park interne Telefone verfügbar. Ein Mitarbeiter kann sich dort mit der Erste-Hilfe-Kraft oder dem Betriebsersthelfer in Verbindung setzen.

c) Im Park sind zwei Erste-Hilfe-Posten vorhanden.

d) In jedem Restaurant befindet sich ein AED (automatisierter externer Defibrillator).

6) SICHERHEIT

a) Die Sicherheitsvorschriften, die anhand von Schildern beziehungsweise durch die Anweisungen der Floriade-Mitarbeiter vorgegeben werden, müssen vollständig und unverzüglich befolgt werden.

b) Die Besucher dürfen sich ausschließlich in Ausstellungsräumen, auf Gehwegen, Plätzen und den dafür ausgewiesenen Picknickplätzen aufhalten.

c) Es ist untersagt, den Park mit Skates, einem Roller, einem Segway oder anderen Fahrzeugen (außer Rollstuhl, Elektromobilen, Rollatoren oder Kinderwagen) zu betreten.

d) Der Besitz beziehungsweise die Mitnahme von Waffen oder anderen - nach Ansicht der Geschäftsleitung - für eine (Be-)Drohung geeignete Gegenstände wie Messer, Ketten u. Ä. ist auf dem Floriade-Gelände strengstens verboten. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, diese Gegenstände zu konfiszieren beziehungsweise den Besitzer dieser Gegenstände des Parks zu verweisen; dabei kann ggf. mit der Polizei bzw. dem Sicherheitsdienst zusammengearbeitet werden.

e) Der Konsum von Alkohol und Tabak ist Personen unter 16 Jahren nicht gestattet; aus diesem Grunde kann verlangt werden, einen Ausweis vorzulegen.

f) Es ist nicht gestattet, unnötigen Lärm zu verursachen und Radios u. Ä. zu verwenden.

g) Die Verwendung von Mobiltelefonen ist in Innenräumen, bei Warteschlangen sowie in und bei Theatern und Veranstaltungsstätten nicht gestattet.

h) Auf dem Floriade Park gilt ein Rauchverbot. Auf den Terassen der Restaurants ist Rauchen erlaubt.

7) Zugang

a) Die Öffnungszeiten werden - je nach den Veranstaltungen - am Haupteingang und auf der Webseite www.floriade.nl angegeben.

b) Die Mitnahme alkoholischer Getränke in den Park ist nicht gestattet.

c) Die Geschäftsführung ist berechtigt, einen Teil einer Veranstaltung oder des Parks nach eigenem Ermessen außer Betrieb zu setzen und zu belassen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils des Preises) der Eintrittskarte entsteht.

d) Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen, beziehungsweise im Besitz von Betäubungsmitteln sind oder damit handeln, wird der Zutritt zum Park ohne eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder anderer angefallenen Kosten untersagt.

e) Körperliche oder verbale Gewalt und die Belästigung anderer Besucher und Floriade-Mitarbeiter beziehungsweise sonstiges unerwünschtes Verhalten, durch das die öffentliche Ordnung auf dem Floriade-Gelände beeinträchtigt wird, wird nicht geduldet. Dies gilt ebenfalls für die Beschädigung von Eigentümern der Gäste und der Floriade 2012. Personen, die sich ein solches Verhalten zuschulden kommen lassen, werden unverzüglich aus dem Park entfernt. Die Polizei bzw. die Sicherheitsdienste können dabei hinzugezogen werden.

f) Es ist nicht gestattet, das Floriade-Gelände mit einem (zum Teil) entblößten Oberkörper zu betreten bzw. sich so auf dem Floriade-Gelände aufzuhalten. Schuhe müssen immer und überall getragen werden.

g) Es ist nicht gestattet, beleidigende Bemerkungen bzw. anstößige Aussagen zu präsentieren bzw. auf unter anderem der Kleidung zu tragen. Personen, die sich ein solches Verhalten zuschulden kommen lassen, werden unverzüglich aus dem Park entfernt. Die Polizei bzw. die Sicherheitsdienste können dabei hinzugezogen werden.

h) Die Besucher werden aufgrund der niederländischen Gesetze und Bestimmungen ersucht, an einer zur Sicherheit durchgeführten Leibesvisitation bzw. einer Kontrolle des (Hand-)Gepäcks mitzuwirken, wenn die Sicherheitsdienste bzw. die Polizei dies verlangen. Im Falle einer Weigerung zur Mitwirkung, kann dem betreffenden Besucher der Zutritt zu dem Floriade-Gelände verweigert werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes entsteht.

8) BENUTZUNG VON GEBÄUDEN UND AUSSTELLUNGSRÄUMEN

a) Das Betreten von Gebäuden und Ausstellungsräumen erfolgt vollständig auf eigene Gefahr. Die Floriade 2012 ist weder für Schäden noch für Verletzungen verantwortlich, die durch die Verwendung von Veranstaltungselementen (zum Beispiel einer Seilbahn) entstehen.

b) Die Anlagen und Veranstaltungselemente wie die internen Transportmittel, zu denen Bahn und Seilbahn gehören, stehen im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwendung zur Verfügung.

c) Sie müssen den Anweisungen auf den betreffenden Schildern sowie denen der Floriade-Mitarbeiter Folge leisten.

d) Wenn Sie mutwillig Anweisungen und Gebrauchsvorschriften ignorieren, können die Bedienungsangestellten bzw. die Floriade-Mitarbeiter in einem Veranstaltungsbereich Sie von der Benutzung ausschließen, ohne dass Ihnen Ihr Eintrittsgeld zurückerstattet wird.

e) Besucher dürfen auf den dafür ausgewiesenen Stellen ein Picknick machen. Es ist nicht gestattet, mitgenommene Speisen und Getränke in Restaurants, Ausstellungsräumen, Warteschlangen und auf Terrassen zu verzehren.

9) VERWENDUNG VON SPIELGELÄNDE

a) Die Verwendung von unter anderem Spielgeräten auf dem Spielplatz und auf den Spielweiden geschieht vollständig auf eigene Gefahr. Die Floriade 2012 ist weder für Schäden noch für Verletzungen verantwortlich, die durch eine unsachgemäße Verwendung entstehen.

b) Falls Sie an einem Spielgerät einen Defekt feststellen bzw. durch eines der Spielgeräte einen Schaden erleiden, bitten wir Sie um eine entsprechende Mitteilung bei einem Floriade-Mitarbeiter.

10) (FERNSEH-)AUFNAHMEN

a) Fernsehaufnahmen können jederzeit im Park stattfinden. Durch das Betreten des Floriade-Geländes erklären Sie Ihr Einverständnis zu der Möglichkeit, dass Sie bzw. Ihre Familienmitglieder gefilmt und/oder fotografiert werden können. Falls Sie diese Möglichkeit wenn möglich ausschließen wollen, wird empfohlen, die Standorte zu meiden, an denen gefilmt bzw. fotografiert wird.

b) Es ist ohne das im Voraus eingeholte schriftliche Einverständnis der Floriade 2012 nicht gestattet, Aufnahmen für gewerbliche Zwecke anzufertigen. Dies gilt für Foto-, Film-, Video-, Ton- und andere Aufnahmen mit Aufzeichnungsgeräten. Bei der Feststellung einer Zuwiderhandlung werden die betreffenden Geräte für die Dauer des Aufenthalts auf dem Floriade-Gelände mit der dringenden Bitte, die Aufnahmen zu löschen, in Verwahrung genommen. Falls eine Mitwirkung abgelehnt wird, wird der weitere Aufenthalt auf dem Floriade-Gelände untersagt, ohne dass Eintrittsgelder zurückerstattet werden.

c) Ton- oder Filmaufnahmen von Shows sind ausschließlich nach einer schriftlich erteilten Erlaubnis gestattet.

d) Kamerateams, Fotografen und Medienmitarbeiter müssen sich am Haupteingang des Floriade-Geländes melden.

e) Die Floriade 2012 ergreift rechtliche Schritte bei jeder Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte einschließlich des Urheberrechts. Das geistige Eigentumsrecht der Teilnehmer muss beachtet werden; das heißt, dass eine Veröffentlichung und Vervielfältigung geschützter Werke, nicht gestattet ist sofern keine schriftliche Erlaubnis vorliegt.

11) AUFSICHT

a) Kinder von 0 bis 16 Jahre dürfen nur unter Aufsicht die Floriade besuchen.

b) Eltern und Begleitpersonen bzw. die Zuständigen einer Einrichtung sind für diejenigen haftbar, die den Park unter ihrer Aufsicht besuchen.

c) Eltern und Begleitpersonen bzw. die betreffende Einrichtung haften für die Schäden, die von den unter ihrer Aufsicht stehenden Personen verursacht werden.

12) KAMERAS

a) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass zum Schutz Ihrer und unserer Sicherheit und Eigentümer sichtbar und unsichtbar Kameras zur Aufsicht angebracht wurden.

13) SONSTIGE BESTIMMUNGEN

a) Das selbstständige Ausführen und/oder Organisieren von Rundführungen auf dem Floriadegelände ist nicht erlaubt.

13) HAFTUNG

a) Die Floriade 2012 haftet ausschließlich für von Ihnen erlittenen Verletzungen bzw. Schäden an Ihren Eigentümern, sofern diese Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Floriade-Mitarbeitern oder von Personen zurückzuführen sind, deren Handlungen auf Kosten und Gefahr der Floriade 2012 gehen.

b) Eine Haftung der Floriade 2012 für Schäden bzw. Verletzungen aufgrund einer Benutzung bzw. Teilnahme an Veranstaltungselementen bei der Floriade wird ausdrücklich ausgeschlossen.

14) SCHADENSMELDUNG

a) Die Gegenstände und Anlagen im Park werden sorgfältig kontrolliert und überwacht. Falls es bei Ihnen dennoch zu Schäden bzw. Verletzungen kommen sollte, müssen Sie dies einem der Mitarbeiter der Floriade 2012 unverzüglich mitteilen.

b) Falls Sie Situationen bemerken sollten, die möglicherweise zu Schäden bzw. Verletzungen führen können, bitten wir Sie, einen Floriade-Mitarbeiter diesbezüglich zu informieren.

c) Die Floriade 2012 übernimmt keine Haftung für Schäden bzw. Verletzungen, falls eine solche Mitteilung nach dem Verlassen des Floriade-Geländes erfolgt.

d) Die Floriade 2012 haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

e) Für Beanstandungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung der Floriade 2012.

15) WERBUNG UND ANGEBOTE FÜR WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN

a) Es ist nicht gestattet, Werbung auf dem Gelände und den Parkplätzen zu machen, Befragungen der Besucher durchzuführen, Zählungen und Spendenaktionen abzuhalten oder Waren und Dienstleistungen anzubieten.

b) Bei der Feststellung einer Zuwiderhandlung werden Sie eindringlich zur Beendigung dieser Aktivitäten aufgefordert und können die Werbeartikel für die Dauer des Aufenthalts auf dem Floriade-Gelände in Verwahrung genommen werden. Falls eine Mitwirkung abgelehnt wird, wird der weitere Aufenthalt auf dem Floriade-Gelände untersagt, ohne dass Eintrittsgelder zurückerstattet werden.

16) BEACHTUNG DER BEDINGUNGEN

a) Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, sofern die Art des Verstoßes dies nach billigem Ermessen gebietet und dies zum Schutz der Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern erforderlich ist, denjenigen Personen, die die Parkbedingungen nicht umfassend beachten, keinen Zutritt zu dem Floriade-Gelände zu gewähren bzw. sie von dem Floriade-Gelände zu entfernen. Weder die Zutrittsverweigerung noch die Entfernung von dem Gelände führt zu einem Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes beziehungsweise auf irgendeine Schadensersatzleistung.

b) Die Geschäftsführung behält sich zum Schutz der Sicherheit von Besuchern und Floriade-Mitarbeitern das Recht vor, sofern die Fakten bzw. Umstände dies nach billigem Ermessen gebieten, Personen, die sich nicht entsprechend den Parkbedingungen verhalten, der Polizei bzw. dem Sicherheitsdienst zu übergeben.

c) Die zuständigen Stellen bzw. die zuständigen Mitarbeiter können eine Leibesvisitation durchführen bzw. eine Kontrolle des (Hand-)Gepäcks verlangen.

d) In allen nicht ausdrücklich genannten Situationen entscheidet die Geschäftsführung der Floriade 2012 bzw. die diesbezüglich befugte Instanz.

Die Floriade 2012 dankt Ihnen für die Beachtung dieser Parkbedingungen und wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt auf dem Floriade-Gelände.

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